
Kurzzeitpflege
Pflegeleitbild
"Der Mensch steht in der Mitte unseres Handelns"
Das größte Geschenk ist gesehen, gehört, verstanden und berührt zu werden!
Ziele:
- Als vordringlichste Aufgabe sehen wir die ganzheitliche Betreuung und Versorgung unserer Gäste. Dies bedeutet, dass wir körperliche, seelische, geistige und kulturelle Bedürfnisse berücksichtigen und den alten Menschen mit Würde und Respekt entgegentreten.
- Wir berücksichtigen im Rahmen des Möglichen die Wünsche unserer Bewohner. Unsere Handlungsweise ist auf die Individualität des Einzelnen in einer familiären Umgebung ausgerichtet.
- Eine anspruchsvolle Pflegequalität wird durch fachlich und menschlich qualifiziertes Personal erreicht.
- Die medizinische Versorgung läuft in enger Kooperation mit Bereichsleitung, Pflegekräften und niedergelassenen Ärzten.
Allgemeine Informationen
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
- wenn Pflegepersonen durch Urlaub, Krankheit oder Kur verhindert sind,
- zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes, wenn die häusliche Versorgung noch nicht in ausreichendem Maße sichergestellt ist,
- wenn eine Heimaufnahme erforderlich wird, aber der gewünschte Heimplatz noch nicht zur Verfügung steht,
- in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche, teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist,
- um das Leben im Heim einmal "auszuprobieren", bevor Sie sich für einen Umzug dorthin entscheiden.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
- Jede pflegebedürftige Person, die vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen in eine Pflegestufe eingruppiert bzw. für die eine Pflegestufe beantragt wurde.
Wer trägt die Kosten?
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einer Höhe von 1.550,- € pro Jahr.
- Zusätzlich ist ein Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen.
Wo wird die Kurzzeitpflege beantragt?
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse der Krankenkassen;
- Voraussetzung ist eine Einstufung in eine Pflegestufe,
- Die Einstufung erfolgt über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen,
- Geht der Patient direkt vom Krankenhaus in Kurzzeitpflege, wird vom Krankenhaus eine Eileinstufung veranlasst.
Leistungen:
- Qualifizierte aktivierende und individuelle Betreuung und Pflege
- Gemütliche, freundlich eingerichtete 1- und 2-Bettzimmer mit Nasszelle, elektrisch verstellbare Seniorenbetten, Telefonanschluss, Fernseher, Radio und Rufanlage
- Vielfältiges Speisenangebot und Diätberatung
- Gottesdienst in der hauseigenen Kapelle
- Möglichkeiten der Teilnahme an wechselnden Angeboten zur Freizeitgestaltung
Wer finanziert die Kurzzeitpflege?
a) Leistungen durch die Pflegekassen (maximal 1.550,- € pro Jahr):
- Pflegesatz für Pflegestufe 1
- (entspricht 26 Tage)
- 58,24 €
- Pflegesatz für Pflegestufe 2
- (entspricht 21 Tage)
- 72,55 €
- Pflegesatz für Pflegestufe 3
- (entspricht 18 Tage)
- 83,10 €
b) Eigenkostenanteil:
- Einzelzimmer - 26,37 €
- Doppelzimmer - 24,87 €
- (inklusiv Unterkunft und Verpflegung)
Der Aufnahme- und Entlassungstag werden voll berechnet.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit der Aufnahme von Selbstzahlern:
Pflegestufe 0
- Einzelzimmer - 60,87 €
- Doppelzimmer - 59,37 €
Kontaktdaten Kurzzeitpflege
Frau Butzer steht Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung
Tel. 08261 / 797- 7604
Fax 08261 / 797- 7692
Email: kzp(at)kkh.unterallgaeu.de
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